Dipl.-Ing. Thomas Rox und Dipl.-Ing. Bernhard Mertens

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure · Sachverständige für Immobilienwertermittlung

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er übt damit einen freien Beruf aus (also kein Gewerbe), ähnlich wie beispielsweise der Notar. Der Staat hat dem ÖbVI hoheitlich Aufgaben übertragen, so dass er behördliche Funktionen hat und zugleich privatrechtlich arbeitet.  

Aufgrund der hohen Verantwortung, die das Amt des ÖbVI mit sich bringt, wird die Art der Aufgabenwahrnehmung in den Berufsordnungen definiert. Die Tätigkeit als ÖbVI erfordert eine Bestellung durch die Aufsichtsbehörde (in Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierungen), die nur erfolgt, wenn die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst vorliegt und über mehrere Jahre Erfahrungen in der Ausführung von Katastervermessungen erworben wurden.

Die Voraussetzungen umfassen insbesondere:

  • Universitäres Studium der Geodäsie (mit dem Abschluss Diplomingenieur - Dipl.-Ing. bzw. Master of Science - M.Sc.)
  • zweijährige Verwaltungsausbildung (Abschluss: Große Staatsprüfung)
  • Praxisjahr bei einem ÖbVI oder einer Katasterbehörde

Die überragende Bedeutung unseres verfassungsrechtlich über Artikel 14 des Grundgesetzes garantierten Eigentumssicherungssystems von Grund und Boden gebietet es, diese hoheitlichen Aufgaben staatlich zu gewährleisten. Daher stellt das Modell der Beleihung der freiberuflich tätigen ÖbVI die weitestgehend verfassungsrechtlich zulässige Form einer Aufgabenübertragung vom Staat auf die Wirtschaft dar. Die öffentliche Bestellung garantiert daher freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht. Die ÖbVI sind demgemäß bei hoheitlichen Vermessungen an die staatliche Kostenordnung gebunden.

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist auf Grund des Vermessungsgesetzes und der Berufsordnung dazu berufen,

  • an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken,
  • neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen auszuführen,
  • Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.

Daneben ist der ÖbVI selbstverständlich auch im gesamten Bereich der Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig.

Weitere Informationen zum Berufsbild des ÖbVI bietet die Homepage des Berufsverbandes unter: www.bdvi.de