Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure stellen sich vor.
Tätigkeiten an Grund und Boden
1. Arbeiten für den Bauherrn
Herstellung von Lageplänen zu Planungszwecken und zum Baugesuch.
Für die Planung holt der Lageplan dem Architekten das Grundstück ins Atelier mit all seinen topographischen, eigentumsrechtlichen, planungs- und baurechtlichen Eigenschaften. - Für das Baugesuch wird das Gebäude eingetragen, die erforderlichen Berechnungen aufgestellt und das Ergebnis vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur abschließend beglaubigt.
Gebäudeabsteckung bei Baubeginn.
Richtige Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück der Lage und der Höhe nach.
Sockelabnahme
Urkundliche Feststellung, dass das Bauwerk entsprechend der Baugenehmigung erstellt worden ist
Gebäudeeinmessung
Katastertechnische Einmessung nach den gültigen Vorschriften.
Grenzbescheinigung
Urkundliche Bescheinigung über die ordnungsgemäße Errichtung des Gebäudes auf der Grundlage der Gebäudeeinmessung.
2. Arbeiten zur Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind aufgrund ihrer Berufsordnung mit der Befugnis beliehen, Vermessungen, Berechnungen und Beurkundungen im Liegenschaftskataster zu dessen Einrichtung, Fortführung und Erhaltung vorzunehmen.
Grenzwiederherstellung
Ermittlung der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten aus historischen Meßergebnissen; Aufsuchen nicht sichtbarer Grenzzeichen; Neuvermarkung verlorengegangener Grenzzeichen.
Teilungsvermessung
Bildung neuer Eigentumsgrenzen aufgrund von Verträgen; Übertragung von Bebauungsplänen in die Örtlichkeit. Feststellung der Grenzen im Umlegungsverfahren.
Neuvermessung
Erneuerungsarbeiten im Kataster.
Vermessungen im Bereich der Agrarordnung.
Vermessungsarbeiten im Dreiecksfeld und im Höhennetz sowie im polygonometrischen Liniennetz.
3. Planende, beratende und gutachtliche Tätigkeit
Planende Tätigkeit
Anfertigung der Planungsunterlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen auf der Grundlage des Katasternachweises.
Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen für Gemeinden und Städte.
Bearbeitung von Straßen- und Erschließungsplanungen, Wasserlaufregulierungen, Rohrleitungsplanungen sowie die Bearbeitung der notwendigen Grundstücks- und Grunddienstbarkeitsverträge.
Beratende Tätigkeit
Beratung des Bauherrn, der Gemeinden und sonstigen Gebietskörperschaften sowie der Industrie bei Planung und Vermessungsaufgaben.
Gutachterliche Tätigkeit
Gutachten in Auseinandersetzungen über Grenzen und in Grenzprozessen, in Fragen des Nachbarrechts, in Bauprozessen, bei Baumaßnahmen in Verbindung mit grundstücksrechtlichen Belastungen.
Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Gutachten auf allen Gebieten des Vermessungswesens.
Feststellung von Tatbeständen im Bereich des Umweltschutzes.
Mitarbeit in den Fachausschüssen der Kreise, Städte und Gemeinden nach der Baugesetzgebung.